09. Dezember 2016 | Rolf Bareis
Wir sind UNESCO-Kulturerbe
Aufnahme von ev. Posaunenchören in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Das Expertenkomitee des Immateriellen Kulturerbes bei der Deutschen UNESCO-Kommission, sowie die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland haben die Aufnahme von Posaunenchor in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes beschlossen. Eine Würdigung unseres Dienstes in den Posaunenchören!
Mehr Informationen gibt es hier:
www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/bundesweites-verzeichnis/eintrag/posaunenchoere.html