23. Dezember 2020 | Lennart Rübke

Kultur ins Grundgesetz

Online-Petition

Am 14.12.2020 wurde die Petition "Kultur ins Grundgesetz" gestartet. Die Initiator*innen schreiben selber dazu:

"Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar. Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muss. Dies beinhaltet nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern auch die Förderung der kulturellen Landschaft in ihrer ganzen Vielfalt."

Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Zur Online-Petition gelangt ihr hier.

Die Zeichnungsfrist für die Petition endet am 24.01.2021.

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