11. Mai 2020 | Lennart Rübke

Corona-Empfehlungen des EPiD

Ein Brief von Dr. Gerhard Ulrich und Rolf Bareis

Liebe Bläserinnen und Bläser in den Werken und Verbänden des EPiD, 

trotz der Krise, die uns Bläser*innen hart in dem trifft, was uns wichtig ist – das gemeinsame Spielen zum Lob Gottes – sind wir sehr dankbar und beeindruckt von der unglaublichen Kreativität, mit der so viele von uns diese besonderen Umstände meistern: „Ostern vom Balkon“, Turmblasen, Blasen zu zweit oder zu dritt in Gärten oder Innenhöfen von Alten- und Pflegeheimen; „Online Quartette“; digitales Proben; online-Unterricht und vieles mehr geschieht und bindet zusammen. Aber natürlich:

„Das, was sonst um uns schwingt und klingt, ist stumm geworden. Mit unserem Bläserdienst haben wir die Liebe Gottes erfahren und weitergegeben - jetzt fehlt uns ein wichtiger Teil unseres Lebens.



Natürlich hat Corona auch positive Effekte wie den der Entschleunigung, aber als Chorleiter*in, Bläser*in und passioniertes Mitglied eines Posaunenchores fehlt uns gerade etwas Entscheidendes. In den biblischen Psalmen wird geklagt, und mit Blick auf unser Posaunenchorleben ist bestimmt so manchem auch nach Klagen zumute.“ (So haben unsere Geschwister der Nordkirche treffend auf den Punkt gebracht, was uns wohl alle gerade bewegt.)

Besonders bewegt uns im Vorstand, wie Kirchenmusik und hier im Speziellen auch Posaunenchormusik in dieser Zeit erklingen kann. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf fundierte und wissenschaftliche Studien, die wir dann den Entscheidungsträgern versuchen bekannt zu machen, um unsere speziellen bläserischen Interessen ins Gespräch zu bringen. Ganz wichtig ist uns aber dabei, dass wir dennoch die Auswirkungen der Krise und der Entscheidungsträger auf die Kirchenmusik insgesamt nicht aus dem Blick verlieren. Wir wollen kein Gegeneinander in der Kirchenmusik. 

Für unsere Anliegen sind wir mit der EKD, hier vor allem über Dr. Johannes Goldenstein, der zugleich Mitglied des Vorstands des EPiD e.V. ist, mit dem Deutschen Musikrat (DMR), dem BundesMusikVerband Chor und Orchester (BMCO) und der Direktorenkonferenz in Austausch und Kontakt. Wir wissen aus unseren Gesprächen und Kontakten, dass derzeit eine Reihe von wissenschaftlichen Studien auch zu unserem Bereich „in der Mache“ sind. Wir brauchen hier Geduld. 

Gerne würden wir hier Regeln für alle anbieten oder Empfehlungen, aber aufgrund der unterschiedlichen auch gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer, Kirchen und Landeskirchen ist das leider nicht möglich. Deshalb unsere Bitte, die jeweils besonderen regionalen Gegebenheiten und rechtlichen/kirchenrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und im Rahmen dessen, was möglich ist das Mögliche zu tun. Und erfreulicherweise geschieht das ja auch! 

Im Bereich des Blasens im Gottesdienst treffen uns die Regelungen besonders hart, weil viele von uns da – gestützt durch die bisherigen (leider rein physikalisch angelegten Untersuchungen), die Gefahrenlage durch das Spielen im Posaunenchor anders einschätzen. Aber wie gesagt: Diese Einschätzung ist genauso wenig wissenschaftlich fundiert, wie die Einschätzungen der Kirchenverantwortlichen, und vieler Studien, auf die sich die Entscheidungsträger stützen. Und weil es keine wissenschaftlich fundierten Grundlagen gibt stützt man sich auf Studien und Einschätzungen wie z.B. die der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sie empfiehlt als Arbeitsschutzstandard für die Branche ‚Bühnen und Studios für den Bereich Probenbetrieb‘, dass Musiker*innen mit Blasinstrumenten in Blasrichtung mindestens 12 m Abstand zur nächsten Person einhalten müssen, in den anderen Richtungen mindestens 3 m.

Aber es bewegt sich gerade doch einiges. Am 25.4. 2020 hat das Freiburger Institut für Musikermedizin, Universitätsklinikum und Hochschule für Musik Freiburg, (https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/) noch 3 – 5 Meter Mindestabstand gefordert.  Nach einer Untersuchung der Bamberger Symphoniker, die das Freiburger Institut begleitet hat, wurde die Abstand-Empfehlung jetzt (06.05.2020) auf 2 m reduziert (https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/ ). Und das Freiburger Institut wird die zunächst rein strömungstechnische Untersuchung medizinisch/virologisch weiter auswerten. Der Intendant der Bamberger Symphoniker  ist guter Hoffnung, dass bis Ende Mai erste Ergebnisse vorliegen.  

Wir sind sehr dankbar dafür, dass die LPWs konferieren und sich austauschen. In dieser Zeit ist Transparenz sehr wichtig: es ist hilfreich, wenn die Empfehlungen der einzelnen Regionen und Kirchen offen ausgetauscht und informell weitergegeben werden. Danke dafür, dass sich alle gegenseitig im Blick haben und einander begleiten im Gebet und mit Rat und Tat.

In der Rechtsprechung gilt der Grundsatz: In dubio pro reo. Das sollte etwas abgewandelt für uns heißen:  Im Zweifelsfall im Interesse derer, bzw. in Rücksicht auf die, die ein größeres Risiko sehen, zurückzustecken, bis das Gegenteil belegt ist. Bis dahin gilt es die Spielräume ausnützen und ausspielen. Und in dem Maße, wie sich die Versammlungsverbote lockern, werden auch unsere Spielräume größer. Jede und jeder ist gefordert hier Verantwortung zu übernehmen, für sich und die anderen. 

In diesem Sinne wünschen wir uns allen Gottes Geleit und Segen in dieser Zeit und auch weiterhin ein trotz allem fröhliches und gesegnetes Spielen auf unseren Instrumenten den Nächsten und uns zur Freude und Gott zur Ehre. 

Eure 

Dr. Gerhard Ulrich  (1. Vors. d. EPiD)

Rolf Bareis (LO  des EPiD)

Den Brief gibt es auch als pdf zum Download.

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